Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz, Zweck

1) Der Name des Vereins lautet: “Verein für den Weltfrieden”

Der Verein soll in das Registerverzeichnis eingetragen werden. Eine Eintragung als e.V. wird bei Bedarf durch eine Mitgliederversammlung entschieden.

2) Er hat seinen Sitz in: Winninger Strasse 1a, in 56218 Mühlheim-KärlichDie E-Mailadresse lautet: verein_weltfrieden@freenet.deDie Kontoverbindung ausschließlich via Paypal: verein_weltfrieden@freenet.de
3) Der Zweck des Vereins ist,

die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und die Vernetzung und Weitergabe von Erfahrungen und Informationen für den Werteerhalt des Heimatstaates und des deutschen Staatsvolkes als gleichberechtigtes Glied in der Völkergemeinschaft, sowie Umsetzung des Weltfriedens mit allen Menschen. Hauptziel ist ein Völkerrechtlicher Friedensvertrag zur Beendigung des Besatzungszustands seit 1918.

Das Ziel des Vereins ist, den freien Zugang zu Wissen und gegenseitige Hilfe für jedermann zu ermöglichen und den Mitgliedern, die ihr Wissen freiwillig teilen möchten, einen nutzbaren Ort zu bieten.

Der Verein ist nicht gewinnorientiert und dient der Mitgliederorganisation.

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft im Verein kann jede voll geschäftsfähige, natürliche Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
2) Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und bedarf keiner Begründung.
3) Jedes Mitglied verpflichtet sich, in jedem Kalenderjahr zu einer Beitragszahlung. Die Höhe des Jahresbeitrags beträgt 10,00 €, eine Änderung bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die Beiträge werden für die materielle Sicherstellung von Büromaterial verwendet. Die Beiträge werden jährlich durch einen Kassenbericht nachgewiesen.

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft endet durch den freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
2) Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
3) Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, bzw. ein sonstiger oder wichtiger Grund vorliegt (z.B. Ein intrigantes Verhalten gegen Mitglieder oder Vorstand, welches zur Schädigung des Ansehens des Vereins führt oder zur Zerschlagung des Vereines führen soll).

§ 4 Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Gründungsmitglieder können die Satzung im Bedarfsfall, bei 2/3 Mehrheit der Gründungsmitglieder, ändern und zum Schutz des Vereins und seiner Mitglieder auch den Vorstand neu wählen , (z.B. Identitätsdiebstahl, Fehlverhalten oder Zugriff durch Repressalien).

§ 5 Der Vorstand

Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer, der nicht Vorstandsmitglied ist, auf die Dauer von einem Jahr. Dieser überprüft am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung. Der Kassenprüfer erstattet Bericht in der nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung.

1) Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
2) Die Vorstandsmitglieder werden auf Lebenszeit gewählt. Bezug Paragr. 4 ist bindend.
3) Der Verein wird von dem Vorstand nach außen vertreten.
4) Der Vorstand ist verantwortlich für:
1. die Führung der laufenden Geschäfte,
2. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
3. die Verwaltung des Vereinsvermögens,
4. die Buchführung,
5. die Vorbereitung und die Einberufung der Mitgliederversammlung.

§ 6 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer, der nicht Vorstandsmitglied ist, auf die Dauer von einem Jahr. Dieser überprüft am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung. Der Kassenprüfer erstattet Bericht in der nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung.

§ 7 Die Mitgliederversammlung, Zuständigkeit, Einberufung

1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
1. die Wahl des Kassenprüfers und
2. die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages.
2) Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindesten einmal im Jahr abgehalten.
3) Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen (ggf. elektronischer Art) mit einfacher Mehrheit oder gegebenenfalls in schriftlicher Form.

§ 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn diese im Dienst der Vereinsinteressen erforderlich erscheint, oder wenn die Einberufung von mindestens 1/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen bei einem Vorstandsmitglied verlangt wird. In dringlichen Fällen kann in der außerordentlichen Mitgliederversammlung auch über Satzungsänderungen entschieden werden.

 

§ 9 Auflösung des Vereins, Liquidatoren

Bei Auflösung des Vereins oder sonstiger rechtlicher Beendigung wird das Vereinsvermögen unter den Mitgliedern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das Vereinsvermögen ist ausschließlich zu dem in §1 dieser Satzung definierten Zweck zu verwenden.

Als Liquidatoren werden der erste und zweite Vorsitzende bestellt.

 

Von der Gründerversammlung einstimmig beschlossen.

Mühlheim-Kärlich am 11.August 2022

1. Vorsitzender:
G o r l t, Ralf
2. Vorsitzender, Kassenwart:
P ö s c h k, Silvio
3. Gründungsmitglieder:
– G o r l t, Ralf-Uwe
– G o l d s c h m i d t, Alexander
– P ö s c h k, Silvio
– G ö t t s c h e, Christian Heinrich
– M u s c h i o l, Christopher Lukas
– K l e n k e, Olaf
– S c h m i d t, Christian
– K i r s c h n e r, Stephan Jochen Heinz
– T i l l e r, Steven
– J a h n, Henry Ronald
– D e r k s e n, Bernhard
– N e h r I g, Michaela

Diese Vereinssatzung können Sie auch als PDF herunterladen!

 

 

/** HTML CONTENT */