– Besetzung des deutschen Staates (Deutsches Reich)

 

 

immer wieder trifft man auf Gruppen oder Einzelpersonen, die behaupten das Deutsche Reich sei nie besetzt worden bzw. gewesen.

Die folgende Aussage des Deutschen Kaisers ist nur einer der Beweise, dass eben nicht sogenannte “Putschisten” durch einen Putsch die Macht übernommen hatten, wie immer wieder gerne behauptet, sondern die Hoheitsrechte des Deutschen Reiches mit dem Waffenstillstandsabkommen vom 11. 11. 1918 auf die Fremdmächte übergingen. Erst war es “nur” eine rein militärische Besetzung durch Soldaten der feindlichen Heere, später ging die Besetzung durch Übertragung auf den Völkerbund über. Und von da auf die UN, wo heute demzufolge die Feinstaatenklausel entsprechend fort gilt, ungeachtet aller Relativierungsversuche.

(Quelle: Berthold Otto – Wilhelm II. und wir. Seite 104)

Waffenstillstand zum 1. WK

Der Waffenstillstand zum 1. WK hatte für viele Staaten einschneidende Nachteile durch folgende aufgezwungene Verträge.

Der Frieden von Versailles ist nicht nur ein deutsches, sondern auch ein österreichisches, ungarisches, bulgarisches und türkisches Problem. Alle sind okkupiert und müssen nach der Pfeife der westlichen Alliierten tanzen.

Versailler Vertrag für Deutschland vom 28.06.1919.
Art. 118
… Deutschland verpflichtet sich bereits jetzt, die Maßnahmen anzuerkennen und gutzuheißen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten, gegebenenfalls auch im Einverständnis mit dritten Mächten, zur Regelung der sich aus der vorstehenden Bestimmung ergebenden Folgen getroffen sind oder noch getroffen werden….

Vertrag von St. Germain-en-Laye für Österreich vom 10.09.1919.
Art. 95
… Österreich verpflichtet sich bereits jetzt, die Maßnahmen anzuerkennen und gutzuheißen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten, gegebenenfalls auch im Einverständnis mit dritten Mächten, zur Regelung der sich aus der vorstehenden Bestimmung ergebenden Folgen getroffen sind oder noch getroffen werden….

Vertrag von Trianon für Ungarn vom 4.6.1920.
Art. 79
… Ungarn verpflichtet sich bereits jetzt, die Maßnahmen anzuerkennen und gutzuheißen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten, gegebenenfalls auch im Einverständnis mit dritten Mächten, zur Regelung der sich aus der vorstehenden Bestimmung ergebenden Folgen getroffen sind oder noch getroffen werden….

Vertrag von Neuilly-sur-Seine für Bulgarien vom 27.11.1919.
Art. 60
Bulgarien verpflichtet sich, die volle Gültigkeit der Friedensverträge anzuerkennen, welche von den alliierten und assoziierten Mächten mit den Mächten abgeschlossen sind oder abgeschlossen werden, die an der Seite Bulgariens gekämpft haben, den Bestimmungen, die über die Gebiete des ehemaligen deutschen Kaiserreichs, Österreichs, Ungarns und des ottomanischen Kaiserreichs getroffen sind oder getroffen werden, zuzustimmen und die neuen Staaten in den Grenzen anzuerkennen, die auf die Weise für sie festgesetzt werden.

Vertrag von Lausanne für die Türkei vom 24.07.1923
Art. 25
Die Türkei verpflichtet sich, die volle Gültigkeit der Friedensverträge anzuerkennen, welche von den alliierten und assoziierten Mächten mit den Mächten abgeschlossen sind oder abgeschlossen werden, die an der Seite der Türkei gekämpft haben, den Bestimmungen, die über die Gebiete des ehemaligen deutschen Kaiserreichs, Österreichs, Ungarns und Bulgariens getroffen sind oder getroffen werden, zuzustimmen und die neuen Staaten in den Grenzen anzuerkennen, die auf die Weise für sie festgesetzt werden.

Die Okkupation ist ein europäisches Problem und nicht nur ein deutsches. Es lässt sich auch feststellen, das die Korruption in der Politik und die Interessen gegen das Volk zu handeln, nicht nur ein deutsches, sondern auch ein europäisches Problem ist.

 

 

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