Berliner Erklärung 29. Juli 1957

 

Berliner Erklärung des Außenministers der Bundesrepublik Deutschland und des amerikanischen, britischen und französischen Botschafters zu Deutschland, europäischer Sicherheit und Abrüstung, 29. Juli 1957

 

Die Wiedervereinigung Deutschlands bleibt die gemeinsame Verantwortung der vier Mächte, die 1945 die oberste Gewalt in Deutschland übernommen haben, eine Verantwortung, die in der von den vier Regierungschefs im Juli 1955 in Genf erlassenen Richtlinie bekräftigt wurde. Gleichzeitig erfordert die Verwirklichung der deutschen Wiedervereinigung die aktive Mitarbeit des gesamten deutschen Volkes unter Bedingungen, die die freie Äußerung seines Willens gewährleisten.

Die unnatürliche Teilung Deutschlands und seiner Hauptstadt Berlin ist eine ständige Quelle internationaler Spannungen. Solange Deutschland geteilt bleibt, kann es keinen deutschen Friedensvertrag und keine Sicherung der Stabilität in Europa geben. Die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit ist nicht nur ein elementares Gebot der Gerechtigkeit für das deutsche Volk, sondern die einzige tragfähige Grundlage für eine dauerhafte Regelung in Europa.

Es sollte keine Diskriminierung eines wiedervereinigten Deutschlands geben. Seine Freiheit und Sicherheit sollten nicht durch einen aufgezwungenen Status der Neutralisierung oder Entmilitarisierung beeinträchtigt werden. Seine Regierung sollte frei sein, ihre Außenpolitik zu bestimmen und über ihre internationalen Verbindungen zu entscheiden. Das in der Charta der Vereinten Nationen anerkannte Recht aller Nationen, sich an kollektiven Maßnahmen der Selbstverteidigung zu beteiligen, sollte ihm nicht vorenthalten werden.

Die Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands in Übereinstimmung mit dem frei geäußerten Willen des deutschen Volkes würde an sich keine Bedrohung für die Nachbarländer Deutschlands darstellen und ihre Sicherheit nicht beeinträchtigen. Um jedoch etwaigen diesbezüglichen Befürchtungen anderer Regierungen zu begegnen, sollten im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung geeignete Regelungen getroffen werden, die den legitimen Sicherheitsinteressen aller betroffenen Länder Rechnung tragen. Aus diesem Grund haben die Westmächte auf der Genfer Außenministerkonferenz Vorschläge für einen Sicherungsvertrag über die Wiedervereinigung Deutschlands unterbreitet.

Quelle:
Dokumente über Deutschland 1944 – 1959.
USA, 86. Kongress, 1. Sitzung.
Zur Verwendung durch den Senatsausschuss für auswärtige Beziehungen gedruckt.

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