Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

 

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich feststellen zu lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ist dies der Fall, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Antragsvordruck downloaden und ausfüllen

Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung: 

  • Antrag F – Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahren
  • Antrag FK – Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren
  • Anlage V – Angaben zu deutschen Vorfahren
  • Merkblatt mit Hinweisen für die Antragstellung
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Hinweis: Die Anlage V benötigen Sie nur, wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit in Abstammung von deutschen Vorfahren geltend machen wollen; dann jedoch für jede Generation einzeln.

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich lesbar, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

 

Dow­n­load-Pa­ket

 

Unterlagen zusammenstellen

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Dies gilt sowohl für die Dokumente, die Sie betreffen, als auch für die in der Anlage V genannten Vorfahren.

Mögliche Urkunden zum Nachweis der Abstammung und Identität (soweit vorhanden) 

  • Geburtsurkunden
  • Abstammungsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Familienbücher
  • Ausländische Personaldokumente (z. B. Reisepass, Identitätskarten, Ausländerausweise)

Mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher 

  • Deutsche Personaldokumente (z. B. Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis)
  • Einbürgerungsurkunden
  • Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option
  • Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweise, Registrierscheine, Flüchtlingsausweis
  • Ernennungsurkunden bei Beamten
  • Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine
  • Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher
  • Auszug aus dem deutschen Melderegister
  • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (z. B. Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht)

Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

  • Ihre Aufenthaltsberechtigung im Aufenthaltsstaat (z. B. Permanent Resident Card, Ausländerausweis)
  • Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)
  • Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unserem Merkblatt.

Unterlagen übersenden

Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei uns ein.

Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

Hinweis:

Von einer Übersendung per E-Mail oder Telefax raten wir ab, da die Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie (soweit angegeben) erforderlich sind.

Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Antragsvordrucke

Antwort abwarten

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird.

Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.

Eingangsbestätigung Staatsangehörigkeit

Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

Den Staatsangehörigkeitsausweis übersenden wir mit der Gebührenforderung regelmäßig an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!

Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Antragsunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.

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(Quelle)

 

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