– Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV

An dieser Stelle solle aufgezeigt werden, was die aktuell geltende Rechtslage zu maximalen Gültigkeitsdauer von Staatsangehörigkeitsausweisen besagt. Hierbei beachte man das letzte Änderungsdatum. Es liegt schon lange zurück. Damit gilt diese Version immer noch, wie seit der letzten Änderung unverändert, gleichgültig, was euch erzählt wird:

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