– Angeblicher Staatsstreich

 

Treffen mit Ausserirdischen und «besoffenes Stammtischgerede» – was bleibt vom angeblichen Staatsstreich der Reichsbürger?

 

Vor vier Monaten herrschte in Deutschland Panik wegen eines angeblich unmittelbar bevorstehenden Umsturzversuchs. Seither ist es eigenartig still. Ein hochrangiger Nachrichtendienstler spricht von einem «blöden politischen Druck».

Gut vier Monate ist es her, dass in Deutschland grosse Aufregung herrschte, weil ein vermeintlicher «Staatsstreich» sogenannter Reichsbürger angeblich gerade noch hatte verhindert werden können. Mehr als 3000 Polizeibeamte, unter ihnen Angehörige der Elitetruppe GSG 9, hatten am 7. Dezember 2022 Häuser, Wohnungen und Büros in elf Bundesländern durchsucht. Gegen rund 60 Beschuldigte wird ermittelt, 23 Tatverdächtige sitzen bis heute in Untersuchungshaft.

Ihnen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a des deutschen Strafgesetzbuchs vorgeworfen. Dieser Paragraf stammt aus den Zeiten, als die linksextremistische Rote-Armee-Fraktion (RAF) in den 1970er Jahren das Land mit kaltblütigen Morden in Angst und Schrecken versetzte. Die Strafprozessordnung erlaubt in solchen Fällen Massnahmen wie Isolation, Besuchsbeschränkungen und die Kontrolle der Anwaltspost. Diese Verschärfung findet offenbar auch im Falle der derzeit Tatverdächtigen Anwendung.

Ist das gerechtfertigt? Ging und geht von den Tatverdächtigen eine derartige Gefahr aus?

Weder das Bundeskriminalamt (BKA) noch der Generalbundesanwalt geben Auskünfte zu dem laufenden Verfahren. Anfang Juni muss allerdings der Bundesgerichtshof die Fortdauer der Untersuchungshaft überprüfen, denn länger als sechs Monate soll diese in der Regel nicht dauern.

Seit Dezember schon werden die Tatverdächtigen verhört. Zeugen werden vernommen, zusätzliche Beweise erhoben, beschlagnahmtes Material wird ausgewertet. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse kam es im März zu weiteren Hausdurchsuchungen und Verhaftungen. Ein bis zu jenem Zeitpunkt gar nicht im Visier der Fahnder stehender Mann schoss dabei auf Polizisten und verletzte einen Beamten.

Grosser Medienrummel beim Zugriff

Betrachtet man den Komplex «Staatsstreich» mit etwas zeitlichem Abstand, dann sind daran zwei Punkte interessant. Da ist zum einen der Umgang der Behörden mit der Presse – und da ist zum anderen das Verhalten vieler Pressevertreter selbst.

Am 7. Dezember, dem Tag des ersten grossen Zugriffs, warteten frühmorgens erstaunlich viele Journalisten und Fernsehteams an den unterschiedlichen Orten, an denen Hausdurchsuchungen stattfanden. Ein hochrangiger Beamter der Bundespolizei sagte der NZZ, es könne schon einmal vorkommen, dass die Staatsanwaltschaft der Presse einen Tipp gebe. Aber dass sich seine Leute einen Weg durch die Menge der Berichterstatter bahnen müssten, sei doch eher ungewöhnlich.

Rechtsanwälte wurden damals am frühen Morgen offenbar auf gut Glück von Journalisten angerufen, die herausfinden wollten, ob sie die Terrorverdächtigen verteidigen würden – die zu jenem Zeitpunkt allerdings noch gar nicht verhaftet waren. Bereits gegen 7 Uhr 30 erschienen Onlineartikel von «Spiegel» und «Zeit», die so lang und detailliert waren, dass sie ohne Vorabinformationen schwerlich hätten zustande kommen können.

Der Berliner «Tagesspiegel»-Journalist Jost Müller-Neuhof, der deutsche Bundesbehörden oft und gerne auch auf gerichtlichem Wege an ihre Auskunftspflichten gegenüber der Öffentlichkeit erinnert, wollte Näheres wissen: Hatten BKA und Generalstaatsanwaltschaft etwa einzelne Medien vorab über den Einsatz informiert, die spektakuläre Grossrazzia vielleicht sogar besonders in Szene gesetzt?

Geheimnisverrat? Das wäre wohl strafbar

Verständlicherweise wollten sich beide Behörden zu dieser Frage nicht äussern. Doch die zuständigen Verwaltungsgerichte in Karlsruhe und Wiesbaden entschieden im Februar auf Eilantrag des «Tagesspiegels» gegen deren Willen: «Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts sind Massnahmen im öffentlichen Interesse», teilte das Wiesbadener Gericht mit. «Dies umfasst auch die Frage, ob bei den Durchsuchungsmassnahmen anwesenden Medien Einzelheiten zu Ermittlungen vorab bekanntgegeben worden sind

Angesichts der Erregungswellen, welche die Reichsbürger-Razzia vor BKA und Bundesanwaltschaft räumten daraufhin schmallippig ein, es habe Tage vor der Aktion schriftliche und telefonische Anfragen von Journalisten gegeben, woraus man habe schliessen können, dass die polizeilichen Pläne in Medienkreisen vorzeitig bekannt gewesen seien. Die Bundesanwaltschaft habe darauf mit einem allgemeinen Hinweis reagiert, «dass eine verfrühte Berichterstattung den Ermittlungszweck gefährden würde».

Mit dieser Erklärung hatte man den recherchierenden Journalisten nun hochoffiziell bestätigt, dass etwas im Gange war. Die Formulierung beantwortet indes nicht die Frage, woher die Reporter ihre Kenntnisse hatten – und ob sie womöglich gezielt informiert wurden, damit die Razzien das gebührende Echo finden würden. Hätten Behördenmitarbeiter solche Informationen durchgestochen, dann wäre dies womöglich ein strafbarer Geheimnisverrat.

Zähe Ermittlungen

Weihnachten ausgelöst hatte, wirkt es merkwürdig, dass das mediale Interesse sehr bald nach dem Zugriff nahezu vollständig abflaute.

So gut wie manche Zeitungen und Sender offenbar rechtzeitig über die Aktion Bescheid wussten, hätte man erwarten können, dass danach kontinuierlich belastende Erkenntnisse aus den Ermittlungen an die Öffentlichkeit dringen würden – über paramilitärische Strukturen, Waffenlager oder konkrete Planungen, wie der grosse Umsturz hätte ins Werk gesetzt werden sollen.

Doch ausser den zunächst sichergestellten Waffen (die Mehrzahl davon stammte aus dem Besitz eines zugelassenen Waffenhändlers), ausser konspirativen «Verschwiegenheitserklärungen» und Massen von Chatprotokollen scheint bis dahin wenig belastendes Material aufgetaucht zu sein.

Ein hochrangiger Polizeivertreter räumt im Gespräch mit der NZZ ein, dass die «Auffunde» der Razzia im Dezember ein wenig «enttäuschend» gewesen seien. Mit dem Wissen von heute hätte man vielleicht einen «anderen Kräfteansatz» gewählt. Aber hinterher sei man ja immer schlauer.

Die Ministerin soll erst spät von der Razzia erfahren haben

Die zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser von den Sozialdemokraten, so hört man es sowohl aus ihrem Umfeld als auch aus Polizeikreisen, sei über die Aktion erst am Vorabend des 7. Dezembers in Kenntnis gesetzt worden und darüber erheblich verärgert gewesen.

Das spräche, wenn es stimmt, gegen Unterstellungen, mit denen sich die Ministerin rasch konfrontiert sah. Danach habe sie persönlich ein hartes Vorgehen gegen die mutmasslichen Verschwörer angeregt, um sich im hessischen Landtagswahlkampf zu positionieren. Faeser tritt dort am 8. Oktober als Spitzenkandidatin ihrer Partei an; sie habe sich, so die Vorwürfe, früh als Law-and-Order-Politikerin in Szene setzen wollen.

Auch wenn die Initiative nicht von Faeser ausgegangen sein sollte, nutzte die Ministerin sogleich die Gelegenheit zur Profilierung. Sie sprach von einem «Abgrund terroristischer Bedrohung», der sich in Deutschland aufgetan habe. Und sie erklärte, das Beamtenrecht auf Bundesebene verschärfen zu wollen.

So sollen Staatsdiener – es waren auch Polizisten und Bundeswehrangehörige unter den Tatverdächtigen – künftig schon beim blossen Verdacht auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung aus dem Amt entfernt werden können, und nicht erst nachdem ein Gericht die Schuld festgestellt hat. An dieser Beweislastumkehr will die Bundesregierung im Umgang mit Bundesbeamten festhalten; einen entsprechenden Gesetzentwurf hat sie im Februar vorgelegt.

Ein neuer Radikalenerlass?

Diese geplante Neuauflage des sogenannten Radikalenerlasses aus den siebziger Jahren stösst jetzt, wo es gegen eine politische Bedrohung von rechts aussen geht, auf erstaunlich wenig öffentliche Kritik. Und da es sich bei Reichsbürgern um unangenehme und im Einzelfall sehr gefährliche Zeitgenossen handelt, ist auch das öffentliche Interesse an ihren Haftbedingungen und der Dauer ihrer Untersuchungshaft im konkreten Fall gering.

Das war in den Zeiten, als RAF-Häftlinge wie Andreas Baader, Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin im Hochsicherheitsgefängnis Stuttgart-Stammheim einsassen, ganz anders. Teile der deutschen Linken taten sich lange Zeit schwer mit einer vollständigen Distanzierung von den Linksterroristen. Der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele schrieb noch 1998, der bundesdeutsche Rechtsstaat gehe bei der Bekämpfung seiner Feinde aus der RAF «über Bord».

Auch der Prozess gegen die tatverdächtigen Reichsbürger wird möglicherweise in Stuttgart-Stammheim stattfinden. Anders als die RAF-Anwälte dürfen die Verteidiger heute allerdings auf keinerlei politische Solidarität für ihre Mandanten hoffen – und sind dementsprechend scheu, Auskunft zu geben.

Eine ziemlich schwierige Klientel

Es handele sich um eine ziemlich schwierige Klientel, sagt ein Reichsbürger-Anwalt, der sich schliesslich doch auf ein Hintergrundgespräch in Berlin einlässt. Solche Leute sprächen auch ihren Rechtsbeiständen gerne jede Legitimation ab. Da sie die rechtliche Existenz der Bundesrepublik verneinten, könne es in ihrer Logik auch keine gültigen juristischen Staatsexamen geben. Verärgere man einen Reichsbürger, stelle der einem womöglich ein selbstverfasstes «Urteil» zu, was zwar für den Anwalt keinerlei rechtliche Folgen habe – sich aber trotzdem «nicht so gut» anfühle.

Aus Kreisen der Strafverteidiger ist zu hören, dass die verhafteten Terrorverdächtigen vor der Razzia zutiefst zerstritten gewesen seien. Einige hätten angeblich andere um Geld betrogen. Einzelne Beschuldigte hätten allen Ernstes behauptet, sich mit Ausserirdischen getroffen zu haben. Andere hätten darauf gewartet, dass eine internationale Geheimorganisation namens «Allianz» in Deutschland die Macht übernehme. Erst dann hätten sie Funktionen in einem neuen Staatsgebilde antreten wollen.

Und ja, am Telefon sei von einigen Beteiligten wohl tatsächlich über eine Besetzung des Reichstagsgebäudes in Berlin gesprochen worden – «allerdings eher im Stile besoffenen Stammtischgeredes». Morgens um neun Uhr vor Gericht höre sich so etwas dann natürlich nicht so gut an.

«Ganz normal sind diese Leute alle nicht», sagt der Anwalt beim Gespräch in Berlin, «aber nicht jeder, der bekloppt ist, ist ein Verbrecher

Beim Bundesgerichtshof klang das zuletzt dramatischer. Demnach soll es bereits «konkrete Vorbereitungshandlungen» für einen gewaltsamen Sturm auf den Bundestag gegeben haben, heisst es in einem Beschluss des Gerichts, der am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Ein Kommando von bis zu 16 Personen habe demnach Regierungsmitglieder und Abgeordnete in Handschellen abführen sollen.

Einer der in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten habe nach dem Stand der Ermittlungen in Berlin bereits Örtlichkeiten ausgekundschaftet, Fotos gemacht und eine Namensliste von Politikern, Journalisten und anderen Personen des öffentlichen Lebens erstellt, heisst es weiter.

«Nur weil Leute irre sind, sind sie nicht ungefährlich»

Die Anwälte rechnen damit, dass in den kommenden Wochen auf der Grundlage solch «neuer Ermittlungsergebnisse» auch neue Haftbefehle gegen die Untersuchungshäftlinge ausgestellt werden. Auf diese Weise könne die Staatsanwaltschaft dann die vorgeschriebene Haftprüfung nach sechs Monaten vermeiden und ungestört bis in den Herbst weiterarbeiten.

Falls es sich bei dem Gros der Tatverdächtigen tatsächlich um relativ harmlose Spinner handeln sollte, dann müsste man die Frage nach der Verhältnismässigkeit einer derart langen Untersuchungshaft stellen. Ein hochrangiger deutscher Nachrichtendienstexperte räumt im Gespräch ein, dass es einen «blöden politischen Druck» gebe, mit aller Härte gegen «Rechte» vorzugehen, auch dann, wenn die Faktenlage dürftig sei.

«Das liegt aber auch daran», sagt er, «dass wir in manchen Situationen, zum Beispiel beim Nationalsozialistischen Untergrund und bei seinen Morden, auf dem rechten Auge blind waren.» Und: «Es gibt eine Form der Selbstradikalisierung in dieser Szene, die vielleicht mit Stammtischgerede beginnt. Aber am Ende zieht man los und erschiesst den Bürgermeister. Nur weil Leute irre sind, sind sie nicht ungefährlich.»

Wie viele Geheimdienstleute waren aktiv?

Es stellt sich allerdings eine weitere Frage: Haben die inhaftierten Reichsbürger ihren Irrsinn allein entwickelt – oder wurden sie angestachelt? Die Gruppe jedenfalls wurde monatelang beschattet, ihre Telefone wurden abgehört. Unbekannt ist, wie viele V-Leute des Verfassungsschutzes aktiv waren und sich an den «Umsturzplänen» aktiv beteiligten.

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei vom Februar ist von einer «Anzahl von potenziell vorliegenden Quellenmeldungen» die Rede. Diese könne aber nicht offengelegt werden, weil das «Rückschlüsse auf den Einsatz von V-Personen im Umfeld der Gruppierung» erlaube und «die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste zur Folge haben könnte, die das Staatswohl gefährden könnte».

Vor Jahren ist in Deutschland das Verbot einer rechtsextremistischen Partei gescheitert, weil zu viele V-Leute der Verfassungsschutzämter, zum Teil sogar als gewählte Funktionäre, in den Parteistrukturen sassen und den Kurs der Partei mitbeeinflussten. Diese Partei war die NPD.

(Quelle)

– Ein Verfassungsrichter redet Klartext

 

KARLSRUHE. Bundesverfassungsrichter Peter Müller hat bei einer CDU-Veranstaltung im saarländischen Merzig mit einer „hedonistischen Elite“ abgerechnet, die „uns vorgibt, worüber wir noch reden dürfen und worüber nicht“. Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts sind zur politischen Neutralität verpflichtet, doch darüber setzte sich der ehemalige saarländische Ministerpräsident hinweg, indem er seine Rede als die eines „Privatmannes“ bezeichnete.

Müller, der im Herbst nach zwölf Jahren aus dem Amt scheidet, sagte laut Saarbrücker Zeitung: „Nicht jeder, der die Rechtsvergessenheit der EU kritisiert, ist ein Anti-Europäer. Nicht jeder, der die Freiheitsbeschränkungen während der Corona-Pandemie kritisch hinterfragt, ist ein Corona-Leugner. Nicht jeder, der über Ausländerkriminalität reden will, ist ein Ausländerfeind.“ Darüber müsse offen und ehrlich gesprochen werden.

Verfassungsrichter kritisiert Klimapolitik

Auch in die aktuelle Debatte um die Elektrifizierung des Verkehrs und des Heizens mischte sich der frühere CDU-Politiker ein. Zu den E-Autos sagte er: „Spielt es keine Rolle, wo die seltenen Erden herkommen, die in so einer Batterie verbraucht werden, unter welchem CO2-Einsatz sie gewonnen werden, daß ein Teil des Lithiums nachweislich durch Kinderarbeit gewonnen wird, daß die Entsorgung möglicherweise ökologisch hochproblematisch ist?“

Vieles auf Strom umzustellen, bedeute „mehr Kohlekraftwerke, mehr fossile Energien, mehr CO2, mehr Klimawandel und nicht weniger. Das ist die Wahrheit, über die man in diesem Land doch noch reden können muß.“

Keine rationalen Entscheidungen mehr

Die gesamte Klimapolitik trifft auf den Widerspruch des 67jährigen. Anstatt über die nicht mehr erreichbaren Pariser Klimaziele müsse jetzt mehr über die Anpassung an den Klimawandel gesprochen werden. Nur so könnten der Wohlstand gesichert und trotzdem die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten werden. „Permanent die Apokalypse auszurufen“, sei nicht vernünftig.

Mit rationalen Entscheidungen in einer Demokratie habe das „vergleichsweise wenig“ zu tun. „Am Ende ist der Umwelt nicht geholfen, dem Industriestandort Deutschland aber geschadet“. (fh)

(Quelle)

– politische Verfolgung

Sachsens Polizei- und Justizvollzugsbeamte werden einem Gesinnungs-TÜV unterworfen

Die politische Säuberung geht weiter: Die Kretschmer-Schuster-Regierung in Sachsen will mit neuem Gesinnungs-TÜV die “Verfassungstreue“ bei Sachsens Polizei– und Justizvollzugsbeamte “stärken”. Kritiker sprechen davon, dass mit dem neuen Gesetz Oppositionelle aus Polizei und Justiz entfernen werden sollen.

Sachsens Polizei- und Justizvollzugsbeamte müssen sich künftig vor Beginn ihrer Ausbildung und der damit verbundenen Übernahme in das „Beamtenverhältnis auf Widerruf“ einem umfassenden Gesinnungs-TÜV unterziehen. Ein entsprechendes „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue“ hatte am Dienstag das sächsische Kabinett passiert und soll bis Herbst vom Sächsischen Landtag durchgewunken werden.

Wurde bislang nur ein polizeiliches Führungszeugnis, eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue und die schriftliche Erklärung des Bewerbers über sein verfassungstreues Verhalten in den zurückliegenden Jahren verlangt, so greift das neue Gesetz weiter. Es schreibt zukünftig allen Bewerbern für Sachsens Polizei und Justizvollzugsdienst eine sogenannte „verdachtsunabhängigen Voranfrage“ beim Landesamt für Verfassungsschutz vor. Dabei werde geprüft, „ob etwas vorliegt und nicht etwa, dass man darüber hinaus noch etwas sucht“. Auch polizeiliche Datenbanken werden abgefragt, so Sachsens Innenminister Armin Schuster.

Ebenfalls kommt es via Gesetzt zu einer Kennzeichnungspflicht von Polizisten, die im Einsatz mit wechselnden Nummern versehen werden. Wie aus anderen Bundesländern bereits bekannt, sollen dieser Nummern für jedermann gut sichtbar und erkennbar angebracht werden und in jedem Fall aus dem Landeskürzel “SN” sowie einer fünfstelligen Ziffernfolge bestehen. Die Verjährungsfrist bei Disziplinarvergehen wird zudem auf bis zu zehn Jahre angehoben.

Sachsens knallgrüne Justizministerin Katja Meierbekannt geworden durch ihre gewaltverherrlichenden Texte, die sie als Sängerin in einer Punk-Band zum besten gab und berühmt für ihre Personalpolitik in ihrem Ministerium, die dafür sorgt, dass grüne Genossen in ihrem Haus mit gutbezahlten Posten versorgt werden, freut sich besonders. Denn “Sachverhalte” wie die aus dem vergangenen Jahr, wo es zu zwölf Vorfällen kam, die bei der sächsischen Polizei angesiedelt waren – wie: „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, fehlende Distanz zu rechtsextremistischem Gedankengut sowie Rassismus und Ausländerfeindlichkeit – können jetzt mit aller Härte bestraft werden. Linksextremistische, islamischen oder deutschenfeindlichen Vorfälle werden demnach nicht verfolgt.

Kritiker stellen fest, das somit die bisherige Agenda schonungslos weiter umgesetzt werde: “Kretschmers aus dem Westen importierter Innenminister Armin Schuster hat ein Gesetz vorbereitet, mit dem patriotische Oppositionelle noch schneller aus Polizei und Justiz entfernt werden können. Wer auch nur annähernd Kritik an den herrschenden Zuständen übt, droht der Rauswurf. Im Klartext: Das ist eine politische Säuberung”.  Der Staat nehme immer weiter diktatorische Züge an, während den Bürgern diese Maßnahmen als Demokratieförderung verkauft werde. “Und selbst der Name des geplanten Gesetzes ist eine Verhöhnung aller Bürger: “Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue”. Nunja, “Gesetz zur Entfernung politisch unbequemer Staatsdiener” dürfte es eher treffen”, so die Kritik. (SB)

(Quelle)

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„Ich bin nicht Kaiser Wilhelm“: Scholz zieht Kurs-Vergleich zum Ersten Weltkrieg

Erstellt: 

Von: Magdalena von Zumbusch

Scholz möchte Deutschland aus dem Ukraine-Krieg weitgehend heraushalten. Das betonte er mehrmals: In einer Sitzung wohl sogar mit einem Vergleich zum Ersten Weltkrieg.

München – Bundeskanzler Olaf Scholz fährt einen vorsichtigen Kurs im Umgang mit dem Ukraine-Krieg. Waffenlieferungen – vor allem der Bereitstellung schwerer Waffen an die Ukraine – stand der Kanzler zu Beginn des Krieges skeptisch gegenüber. Doch dann kam im April Bewegung in die Sache.

Dennoch bleibt er hinter den Wünschen der Ukraine zurück, der ukrainische Botschafter Melnyk etwa kritisierte den Kanzler wiederholt für seinen Kurs – jüngst etwa bezeichnete er ihn als Bremser.

Scholz bei Ukraine-Krieg zurückhaltend: „Ich bin nicht Kaiser Wilhelm

Ende April begründete der Kanzler seine Vorsicht wohl gar mit einem Vergleich zum Ersten Weltkrieg. Er werde nicht der Kanzler sein, der Deutschland versehentlich in den Krieg rutschen lasse, habe Scholz in einer Sitzung des Koalitionsausschusses gesagt: „Ich bin nicht Kaiser Wilhelm“, so seine Äußerung laut dem Spiegel. Das Zitat wurde der Deutschen Presse-Agentur aus Koalitionskreisen bestätigt.

Kaiser Wilhelm II. wird von einigen Historikern ein großer Teil der Verantwortung für den Ausbruch des Ersten Weltkriegs zugeschrieben, letztlich herrscht über die Rolle Kaiser Wilhelms II. aber Uneinigkeit. Für eine kriegstreibende Rolle sprechen unter anderem einige Reden des Kaisers, wie etwa ein Aufruf an das deutsche Volk vom 6. August 1914. Deren Originalaufzeichnung liegt zwar nicht vor, doch Wilhelm II. habe einige Monate vor Kriegsende eine Nachaufzeichnung vorgenommen, die der SWR 2 veröffentlicht hat. Von ähnlicher Kriegstreiberei ist der Kanzler Scholz sicherlich noch weit entfernt, wie Ausschnitte der Rede zeigen:

„Nun aber will man uns demütigen. Man verlangt, dass wir mit verschränkten Armen zusehen, wie unsere Feinde sich zu tückischem Überfall rüsten. […] Es muss denn das Schwert nun entscheiden. Mitten im Frieden überfällt uns der Feind. Darum auf zu den Waffen! Jedes Schwanken, jedes Zögern wäre Verrat am Vaterlande.

Um Sein oder Nichtsein unseres Reiches handelt es sich, das unsere Väter sich neu gründeten. Um Sein oder Nichtsein deutscher Macht und deutschen Wesens. Wir werden uns wehren bis zum letzten Hauch von Mann und Ross. […] Vorwärts mit Gott, der mit uns sein wird, wie er mit den Vätern war.“

Auch der australische Historiker Christopher Clark sieht im Ukraine-Krieg und im Hinblick auf Deutschlands Gefahr, in den Krieg verwickelt zu werden, keine Parallelen zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs. „Ich sehe da keine starke Analogie, ganz im Gegenteil“, sagte Clark der Deutschen Presse-Agentur.

Vor dem Angriff Russlands Ende Februar 2022 habe es allerdings Parallelen gegeben. „Das Katz-und-Maus-Spiel um die Mobilisierung der Truppen hat mich stark an den Winter von 1911/12 erinnert, als es entlang der Grenze zwischen Österreich-Ungarn und dem Russischen Reich immer wieder zu Mobilisierungen und Gegenmobilisierungen kam“, sagte Clark über die Phase kurz vor Eskalieren des Ukraine-Konflikts durch den russischen Angriff. Allerdings gebe es entscheidende Unterschiede – etwa, dass Europa damals binär in zwei große Bündnisse gespalten war. Im Ukraine-Krieg hingegen sei Russland seiner Ansicht nach „ziemlich isoliert“.

Andere sehen dabei wichtige Partner an Russlands Seite stehen, auch wenn das in der Öffentlichkeit nicht an die große Glocke gehängt wird. Die Großmacht China insbesondere hat mit Russland immer wieder Solidarität bekundet: Der chinesische Außenminister sprach sogar von einer „felsenfesten Freundschaft“. Clark hatte im Jahr 2012 eine berühmte Studie „Die Schlafwandler“ veröffentlich, in der er beschreibt, wie die europäischen Großmächte 1914 in den Ersten Weltkrieg schlitterten. (mvz mit dpa)

(Quelle)

persönliches Fazit:

… auch dieser Beitrag beweist die Verlogenheit und Pharrisäe dieser Protagonisten! Während Kaiser Willhelm durch überstaatliche Mächte und den sogenannten Alliierten und Assoziierten Mächten ROMs in den Krieg genötigt wurde, weil das Papsttum seine Absolution und Unfailbarkeit im Deutschen Reich nicht erreicht hatte, was einer der Gründe des Krieges war in den 1. WK förmlich gezwungen wurde, ist in der aktuellen Situation weder die BRD, die EU oder eines der Mitgliedstaaten der NATO angegriffen worden. Wie man angesichts dieser Tatsachen von “Friedliebigkeit” eines nicht gewählten “Bundeskanzler” die Rede sein kann oder Verteidigung, muss man wohl irgendwelchen geistigen Exerzitien persönlich erfahren haben.

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