Wahlanfechtung Berlin 2023

 

…………, Ralf

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Abgeordnetenhaus von Berlin    …………………………., den 13.02.2023

Niederkirchner Straße 5

10111 Berlin

Betreff: Wahleinspruch gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin vom 12.02.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legt der Unterzeichner frist- und formgerecht Wahleinspruch gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin vom 12.02.2023.

 

Begründung:

Bei dieser Wahl wurden nachweislich die selben Fehler gemacht, wie bei der letzten annullierten Wahl, indem nachweislich die selben Wählerlisten und Wählbarenlisten genutzt wurden, wie beim letzten Mal.

Hintergrund ist das systematisch nachweisliches unterlassen der Wählerlisten erstellenden Einwohnermeldebehörden die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Erfüllung der materiellen Wahlrechtsvoraussetzungen bez. des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit zu allen in die Wählerlisten aufnehmenden Personen.

Entsprechend § 1 Abs.1 sind nur deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt. Und nach § 4 Abs. 1 WahlG BE nur deutsche Staatsangehörige wählbar.

Um unnötige Wiederholungen in der Konkretisierung und Erbringung von Nachweisen zu vermeiden, verweist der Beschwerdeführer auf seine Wahlbeschwerde Aktz: 2022 – WP 420/21 an den Deutschen Bundestag.

Im Kern hat sich an der Bemängelung bis heute nachweislich nichts geändert. Auch konnten Menschen wieder nachweislich nicht ihre Stimme wegen technischer Fehler angeben, sowie wurden nicht gezählte Wahlzettel später gefunden. Auch scheint es unter den „Wahlhelfern“ gesondert ausgesuchte Personen gegeben zu haben, die öffentlich damit prahlten, dafür zu sorgen das Stimmen unliebsamer Parteien nicht zur Geltung kommen

Der Einspruchsführer benennt unter anderem als Zeugen unter anderem alle Behördenleiter und Mitarbeiter aller Berliner Meldebehörden und beantragt diese zur Beweisführung und Befragung zu laden.

 

Mit freundlichen Grüßen

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