– Rechtswirksamkeit bei eingelegtem Rechtsmittel

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Deutschland

Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1                                                                                                                                                  Ort, den 29.04.2023

11011 Berlin

Betreff: Anfrage zur Rechtmäßigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages

Heute hat der Verfasser dieses Schreibens einen Brief vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) datiert auf den 27.04.2023 erhalten. Mit diesem Schreiben wurde dem Verfasser mitgeteilt, dass sein Antrag bezüglich der letzten Bundestagswahl nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 BvC 21/23 beim BVerfG geführt wird.

Schon zuvor wurde eine Wahlbeschwerde ebenfalls zur Wahl des Deutschen Bundestages durch den Verfasser eingereicht und wird mit einem anderen Aktenzeichen beim BVerfG geführt.

Durch die beiden eingelegten Rechtsmittel sollte rechtlich Unbestreitbar sein, das der Verwaltungsakt „Bundestagswahl“ bis heute nachweislich nicht rechtsverbindlich abgeschlossen ist, als auch rechtlich nicht sein kann.

Damit können die sogenannten Mitglieder des Deutschen Bundestages weder rechtsverbindlich gewählt noch legitimiert sein. Hierzu benötigt es ein rechtlich abgeschlossenes Verfahren.

Dennoch muss der Verfasser erleben, dass dieses nicht gewählte und nicht legitimierte Parlament ständig Beschlüsse fasst und Gesetz neu einführt und/oder verändert. So zB. Das mit den Häusersanierungen und Heizungen. Alle betreffenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften aufzuzählen ist auf die Schnelle und Masse unmöglich. Zudem nicht entscheidend.

Der Verfasser möchte von Ihnen diesen verfassungs- und rechtlichen Missstand erklärt haben.

Der Verfasser erwartet die Benennungen der rechtlichen Grundlagen, warum der Verfasser sich an rechts- und verfassungswidrigen zustande gekommene Rechtsvorschriften halten soll, erlassen von einem rechts- und verfassungswidrig zustande gekommenen Deutschen Bundestag und deutscher Bundesregierung?

Es soll nicht nur nachvollziehbar erklärt werden, warum der Verfasser sich an Recht und Gesetz halten soll, wenn das „Recht“ und „Gesetz“ Rechts- und Verfassungswidrig zustande kam. So erwartet der Verfasser auch die Erklärung aus moralischen Gründen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Unterzeichner bis zur Erbringung der Nachweise einer von Ihnen sicher bloßen behaupteten Rechtsmäßigkeit entsprechend Art. 20 Abs. 4 GG das ihm verfassungsgemäß verbriefte Grundrecht des “Widerstandes” in Anspruch nimmt, für den Fall, dass der sogenannte Staat hier Namens BRD außer Rand und Band gerät.

Jemand der nicht abschließend und damit rechtsgültig gewählt wurde, kann von niemandem die Befolgung seiner illegalen und verfassungswidrig zustande gekommenen Rechtsordnungen verlangen! Das müssten selbst Sie zugeben!

Niemand hat das Recht, sich moralisch über andere zu erheben oder für geringere Delikte zu bestrafen, wenn er selbst Verfassungswidrig handelt, gegen Art. 38 Abs. 1 und 3 GG!

Niemals kann es ein gewähltes Parlament geben, solange durch Rechtsmitteleinlegung das Wahlverfahren noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen sein kann!

Zweitens, wurde mit dem letzten Schreiben (Beschlußempfehlung) zur letzten Bundestagswahl in der Drucksache 20/5800 Seite 173 die Rechtslage von Ihnen völlig zutreffend zitiert, nämlich dass entsprechend § 16 Abs.7 BWO vor der Erstellung der Wählerlisten, die aufzunehmenden „Wahlberechtigten“ den „ 12 Abs.1 BWG bezüglich der Deutscheigenschaften erfüllen. Denn nur die strikte Einhaltung diese Rechtsvorschriften kann der Wählerwillen der Deutschen (nicht „deutsch/DEUTSCH“ widerspiegeln, bzw. auf das deutsche Staatsvolk rückführbar sein, was laut Fachliteratur der Grundstein dieser Demokratie sein soll.

Und obwohl Sie die Rechtslage völlig richtig zitieren, bestätigen Sie als Beschuldigte und Begünstigte in Folge von Wahlfehlern/Wahlbetrug, dass Ihnen bekannt ist, dass diese gesetzlich normierten Prüfverfahren der Deutscheigenschaften regelmäßig (im Prinzip >>>immer<<<) nicht durchführen. Das Sie hierbei erklären wollen, warum Sie Rechtsvorschriften systematisch ist rechtlich völlig Unerheblich. Und obwohl Sie also selbst zugeben wie die Rechtslage lautet, es aber anders machen, wider dem Gesetz sehen Sie keine Wahlfehler???

Mal ehrlich, sind Sie alle geistig nicht ganz auf der Höhe oder schlicht kriminell und Verfassungs- und Demokratiefeinde, diese massive und elementare Unrecht nicht sehen zu wollen?

Zitat von Herrn Kinsky: „ So blöd kann doch kein Schwein sein!“

Drittens, möchte der Verfasser von Ihnen bezüglich der auffallenden Übersterblichkeit von sogenannten Deutschen in Deutschland insbesondere deutscher Kinder durch „Hilfedürftige“, „Migranten“, „Kulturbereicherer“, Demokratiekompensierer“ oder wie sie sonst noch huldvoll von einigen genannt werden wissen, wer für all diese Taten sowohl die moralische, politische und vor allem auch die strafrechtliche Verantwortung übernimmt? Ist es nicht zutreffend, dass die ganze „Einwanderungspolitik“ ein Kind derer ist, denen der Wille der Einheimischen völlig egal ist und zudem wie man zuvor deutlich lesen kann völlig illegal in „Ihren Ämtern“ sitzen? Sind all diese Ereignisse nicht nachweislich das Produkt Ihrer Politik? Ist mit all diesen Verletzungen, Tötungen usw. genau das gemeint: „Deutschland wird sich verändern und ich freue mich darauf!“

So höre ich auch nichts von Ihnen bezüglich irgendwelcher Anteilnahme gegenüber deutscher Opfer und/oder deren Angehörige! Ihr gesamtes Verhalten, weist leider auf den Gojmhass, den das deutsche Volk seit langem ausgesetzt ist. Sind all diese Morde wie schon zuvor als „Bluttaufe“ zu verstehen? Als Römlinge verstehen Sie schon sicher, was ich damit meine.

Der Verfasser erwartet von Ihnen eine umgehende und vollumfassende Beantwortung dieses Schreibens auf Grund der Dringlichkeit. Jede Verzögerung oder Unterlass, der zu Problemen in der Praxis führt, geht zu Ihren persönlichen Lasten und Kosten.

Auch eine Nichtantwort, ist Antwort genug, um zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

ps: bisher keine Reaktion

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