– Reichskanzler Otto von Bismarck und der Kulturkampf

 

Gegen den Ultramontanismus

Da die katholische Zentrumspartei den Einfluss des Papstes in Deutschland im kulturellen und gesellschaftlichen Leben durchsetzen wollte, sah Bismarck darin reichsfeindliche Aktivitäten. Deshalb setzte er ein Verbot der Jesuiten und Haftstrafen für Geistliche durch, wenn sie die Kanzel für politische Äußerungen missbrauchten.

Von Rüdiger Achenbach und Alfried Schmitz | 15.04.2015  (Quelle)

 

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Die Reichsgründung – ein Sieg der protestantischen Idee

 

Nachdem der Heilige Stuhl in Rom 1870 die päpstliche Unfehlbarkeit zum Dogma erklärt hatte, sah Otto von Bismarck die deutschen Katholiken immer mehr als einen Staat im Staat. Deshalb ging der Reichskanzler gegen den Einfluss der katholischen Kirche und deren parlamentarischen Arm in der Zentrumspartei vor.

Von Rüdiger Achenbach | 14.04.2015

 

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Bismarck war kein Kriegstreiber

 

Am 1. April jährt sich der Geburtstag Otto von Bismarcks zum 200. Mal. Der langjährige Reichskanzler entspreche beim Thema Militär-Einsatz nicht dem lange von ihm gezeichneten Bild, sagte sein Biograf, der Düsseldorfer Historiker Christoph Nonn, im Deutschlandfunk.

Bismarck sei nicht der Kriegstreiber gewesen, als der er in der Geschichtsschreibung oft aufgetaucht sei, so Nonn. So habe dieser als junger Mann mit einem Jahr Militärdienst „das Notwendigste gemacht“. Und die Kriege 1864 gegen Dänemark und 1870/71 gegen Frankreich könnten nicht dem damaligen Ministerpräsidenten von Preußen zugeschrieben werden.
Nachdem Bismarck 1866 zum ersten Mal persönlich im – allerdings sehrwohl selbst herbeigeführten – Deutschen Krieg ein Schlachtfeld besucht habe, habe er immer wieder betont, dass Kriege künftig zu vermeiden seien.
Deutsches-Reich-Gründung war kein Einzelfall
Dem 1871 entstandenen Deutschen Reich sei ein langjähriger Prozess vorangegangen, die Bildung von Nationalstaaten damals in Europa politischer „Mainstream“ gewesen.
Bismarck, der danach bis 1890 Reichskanzler – nach bereits einem knappen Jahrzehnt als preußischer Ministerpräsident – war, habe es verstanden, als Politiker die „verschiedenen Machtfaktoren auszuspielen“ und sich damit „unentbehrlich zu machen“. Nachfolgenden, weniger erfolgreichen Kanzlern sei dies nicht gelungen, auch deshalb seien sie kürzer an der Macht geblieben.

– Zur deutschen Kapitulation 1945

 

Vorbemerkung
Die rechtliche Bedeutung der deutschen Kapitulation vom 7. und 8. Mai
1945 ist streitig. Nach -einer Meinung handelte es sich um eine Kapitulation des deutschen Reiches, des deutschen Volkes oder der deutschen Regierung. Nach anderer Ansicht hatte die Kapitulation rein militärischen Charakter. Der vorliegende Bericht enthält sich jeglicher Stellungnahme. Er stellt einen Materialbeitrag, zu Vorgeschichte und Verlauf der Kapitulation dar, wobei der Auslegung des Begriffs: “unconditional surrender” durch die führenden Staatsmänner der Alliierten sowie den tatsächlichen Vorgängen der Kapitulation besondere Beachtung beigemessen wurde. Die rechtliche Würdigung des Kapitulationsvorganges bleibt einer späteren Untersuchung vorbehalten).
Der vorliegende Bericht behandelt nur diejenige Kapitulation, die am
7. Mai 1945 in Reims und am 8. Mai 1945 in Berlin von Vertretern des
Oberkommandos der Wehrmacht erklärt wurde. Die gesonderten Kapitulationen einzelner Teile der deutschen Wehrmacht sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Die Kapitulationen der ehemaligen Verbündeten Deutschlands werden nur insoweit berührt, als sie zum Verständnis der deutschen Kapitulation notwendig sind.
Vorgeschichte der Kapitulation
Der Begriff: “unconditional surrende” wurde, soweit bekannt, in einer
amtlichen Verlautbarung erstmals während des Treffens von Casablanca (14.-26. Januar 1943) anläßlich einer Pressekonferenz von R o o s e v e I t erwähnt. Ein Pressebericht führt hierüber folgendes aus: “In this connection the President reminded his listeners of the famous American General, Ulysses Simpson Grant, whose initials U. S. were adapted to express his resoluteness in the nickname “Unconditional Surrender” Grant.
The democracies war plans were to compel the “unconditional.. surrender” of the Axis.
Mr. Churchill, who didnt refer to typewritten notes as did Mr. Roosevelt,
said he was in entire agreement with everything Mr. Roosevelt had said.
The Prime Minister declared that nothing could come between the two of them who were now such firm friends, and he described the conference here as the happiest in his long experience of such meetings.”
Roosevelt schlug abschließend vor, die Casablanca-Konferenz solle fortan “Unconditional-Surrender Meeting”; genannt werden).
Unconditional surrender wurde sodann auch im. Communique von
Casablanca mit folgenden Worten als das Kriegsziel der auf der Konferenz vertretenen Mächte bezeichnet:
The Casablanca Conference, therefore, was unique in the line of AngloAmerican conferences in that the anti-Axis forces were visibly on the offensive in Europe. There was the promise of achievement to support the terms which President Roosevelt and Prime Minister Churchill agreed should be imposed upon the enemy: Unconditional Surrender.
Nach Cordell H u I I ist das Prinzip des unconditional surrender
ursprünglich im State Department nicht erörtert worden. Vielmehr sei man dort ebenso überrascht gewesen wie Churchill, als der Präsident in Gegenwart des britischen Premierministers den Begriff unconditional surrender erwähnt habe. Es sei ihm berichtet worden, Churchill sei über diese Nachricht -wie vor den Kopf geschlagen gewesen. Hull fahrt wortlich fort: in our postwar planning discussions in the State Department, which had begun more than three years prior to the Casablanca Conference, we had not embraced the idea of unconditional surrender 12a).-
Die Frage des Ursprungs des Begriffs unconditional surrender als
Kriegsziel der Alliierten hat der britische Staatssekretär B e v i n im vergangenen Jahr erneut aufgegriffen, indem er am 23. Juli 1949 vor dem Unterhaus erklärte, daß viele der Schwierigkeiten der britischen Deutschlandpolitik von der Proklamierung der unconditional surrender ausgegangen seien. Weder er noch das britische Kabinett noch irgendein anderes Kabinett hätten vorher Gelegenheit gehabt, sich dazu zu äußern. Bevin fuhr fort:
“It was just said and in therniddle of a war it left us with a Germany
without law, without a constitution, and without a single institutior to grapple with the situation”.
Churchill entgegnete in der gleichen Sitzung, daß er das erstemal den
Ausdruck von Roosevelt gehört habe. Er fügte hinzu:
“It was there on the spot and I had very rapidly to consider whether the state of our position in the world was such as would justify me in giving support to it. I did give support to it, but it was not the idea which I had formed in my own mind in the same way as it came to the Cabinet at home.”
Abschließend erklärte Churchill, das Kabinett hätte sich zweifellos gegen diesen Ausdruck ausgesprochen, wenn es Gelegenheit gehabt hätte, darüber zu beraten. In Anbetracht des Bündnisses mit den Vereinigten Staaten sei jedoch keine andere Möglichkeit gewesen, als  accomodate.
Auch S h e r w o o d zitiert Worte des Präsidenten, die auf völlig
unvorbereitete Erwähnung des unconditional surrender in Casablanca
deuten:
“… suddenly the Press conference was on and Winston and I had no time to prepare for it and the thought popped up in my mind that they had called Grant unconditional surrender and the next thing I knew I had said it.”
Entgegen den oben zitierten Außerungen berichtete jedoch Churchill am 17. November 1949 im Unterhaus, er habe nach einer Überprüfung der Unterlagen festgestellt, daß die Worte unconditional surrender schon vor der Konferenz von Casablanca zwischen Roosevelt und ihm bei zwanglosen Gesprächen. erwähnt, wurden. Am 19. Januar 1942, fünf Tage vor dem Ende der Konferenz, habe er Attlee, dem damaligen stellvertretenden Premierminister, in einem Telegramm folgendes mitgeteilt 17):
“We propose to draw up a statement of the work of the conference for
communication to the Press at the proper time. I should be glad to know what the War Cabinet would think of our including in this statement a declaration of the firm intention of the United States and the British Empire to continue the war relentlessly until we have brought about the unconditional surrender of Germany and Japan. The omission of Italy would be to encourage a breakup there. The President liked this idea as it would stimulate our friends in every country.
Attlee und Eden haben nach der genannten Unterhauserklärung Churchills am 2 1. Januar 1942 folgendes erwidert:
“The Cabinet were unanimously of the opinion that the balance of
advantage lay against excluding Italy because of misgivings which would inevitably be aroused in Turkey, in the Balkans, and elsewhere. Nor are we convinced that the effect on the Italians would be, good. Knowledge of rough stuff coming to them is surely more likely to have the desired effect on Italian, morals.
Hieraus ergibt sich, daß wenigstens das britische Kabinett über die Frage der bedingungslosen Kapitulation gehört wurde und hierzu in grundsätzlich bejahendem Sinn Stellung genommen hat. Das Kabinett wich in seiner Ansicht von derjenigen Churchills nur in der Frage des Ausschlusses von Italien ab.
Mit dieser Darstellung stehen auch die Ausführungen Churchills in Ein:-
klang, die er nach Abschluß der Konferenz in Casablanca am 11. Februar 1943. im britischen Unterhaus gemacht hat:
“It was only after full and cold, sober and mature consideration of all
these facts, on which our lives and liberties -certainly depend, that the President, with my full concurrence, as agent of the War Cabinet, decided that the note of the Casablanca Conference should be the unconditional surrender of all our foes.
Schließlich hat auch H o p k i n s) in seiner Niederschrift über den
Verlauf der Pressekonferenz bemerkt, daß Roosevelt beim Sprechen Notizenbenutzte. Nach den Photographien der Presse habe Roosevelt
mehrere beschriebene Blätter in Händen gehabt, die sorgfältig vorbereitet worden seien.
Es kann daher als feststehend angenommen werden, daß die Erwähnung der bedingungslosen Kapitulation während der Konferenz. von Casablanca nicht zufällig geschah, sondern von Roosevelt und Churchill vorher besprochen worden war, und ferner, daß mindestens das b r i t i s c h e Kabinett um seine Meinung befragt wurde und grundsätzlich zugestimmt hat.
Offenbar hat der unconditional surrender – Grundsatz im Lager der
Alliierten zahlreiche Gegner gehabt. Cordell H u ll, damals amerikanischer Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten, teilt mit, daß er und viele seiner Mitarbeiter diesen Grundsatz aus zwei Gründen ablehnten, erstens weil er befürchtete, dieser Begriff werde den Widerstand der Achsenmächte versteifen . Zwar habe der Präsident selbst schon in Casablanca erklärt, bedingungslose Kapitulation bedeute nicht die Vernichtung der Völker Deutschlands, Italiens und Japans, sondern das Ende einer Weltanschauung, die auf Eroberung und Unterjochung fremder Völker ziele.
Der Ausdruck unconditional surrender habe aber eine weitere Verbreitung gefunden, als die genannte Modifikation durch Roosevelt und sei zu einer Waffe der Gegenpropaganda geworden.
Der zweite Grund sei der, daß der Grundsatz der bedingungslosen
Kapitulation logischerweise die siegreichen Nationen verpflichte, jede Phase der Regierung und der Verwaltung der eroberten Länder zu übernehmen.
Weder Amerika noch seine Alliierten seien darauf vorbereitet, eine derartige Verantwortung zu übernehmen.
Die letztgenannten Erwägungen sind es offenbar gewesen, die in der
Folgezeit wiederholt Anlaß gaben, den, Begriff unconditional surrenderin abschwächendem Sinne -auszulegen.
R o o s e v e l t selbst erklärte nach seiner Rückkehr von Casablanca in
einer Radioansprache am 12. Februar 1943 :
” … the only terms on which we shall deal with any Axis Government or any Axis factions are the terms proclaimed at Casablanca: unconditional surrender.
In our uncompromising policy we mean no harm to the common people
of the Axis nation. But we do mean to impose punishment and retribution in full upon their guilty, barbaric leaders.”
In ähnlichem Sinne äußerte sich C h u r c h i ll in seiner Unterhausrede
vom 11. Februar 1943.
” … our inflexible insistence upon unconditional surrender does not mean that we shall stain our victorious arms by any cruel treatment of whole populations.”
Offenbar kam es den Alliierten darauf an, den Verbündeten Deutschlands und Japans deutlich zu machen, daß ihre Behandlung nach der bedingungslosen Kapitulation verschieden von derjenigen der als Hauptgegner angesehenen Achsenmächte Deutschland und Japan sein werde. So führt Cordell H u l l folgendes aus.
“I thought that our principle of surrender should be flexible. In some cases the most severe terms should be imposed. I had Germany and Japan in mind in this connection. In other cases we would have Preliminary informal conversations that would result in substantial adjustments away from the terms of unconditional surrender. There I had in mind I t a I y and the Axis satellite states, Rumania, Hungary, Bulgaria and Finland.”
Formell wurde die Forderung auf bedingungslose Kapitulation zwar
auch gegenüber Italien, dessen Regierung nach dem Sturz Mussolinis einen Separatfrieden erstrebte, aufrechterhalten. C h u r c h i l I faßte die Italien gegenüber einzunehmende Haltung in einer Unterhausrede vorn 27. Juli 1943 wie folgtzusammen:
“We should let the Italians, to use a homely phrase, stew in their Own juice
for a bit and hot up,the fire to the utmost in order to accelerate the process, until we obtain from their Government or whoever possesses the necessary authority all the indispensable requirements we demand for carrying-on the war against our prime and capital foe, which is not Italy but Germany. It is the interest of I t a I y and also the interest of the Allies, that the unconditional surrender of Italy should be brought about wholesale and not piecemeal.”
Auch Viscount C r a n b o r n e betonte in seiner Rede vor dem Oberhaus am 5. August 1943, daß sowohl seine eigene wie die Regierung der Vereinigten Staaten bedingungslose Kapitulation von Italien fordere, indem er erklärte: “As the general policy of His Majestys Government and the, United States of America towards I t a I y there is no doubt at all Our aim, in twowords, is, unconditional surrender…. Lord Winster referred to-honourable
capitulation;. He seemed to think that that was alternative policy. It is not. It is the same thing, put in another, way They mean exactly the same. That has been bur policy, and it will continue to be our policy.”
Auch in dem Waffenstillstandsabkommen zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs einerseits sowie dem der Regierung von Italien andererseits,vom 29. September 1943 wird noch folgendes ausgeführt:
“These terms have been accepted unconditionally by Marshal Pietro Badoglio, head of the Italian Government, representing the Supreme Command of Italian Land, Sea and Air Forces duly authorized to that effect by the Italian Government.”
Trotz dieser Formulierung handelt es sich jedoch im Falle der Kapitulation Italiens um ein Abkommen, dessen Bestimmungen im Wege von Verhandlungen zwischen Vertretern des anglo-amerikanischen Vereinigten Generalstabs und Badoglio in Lissabon vereinbart wurden.
In seiner Unterhausrede vom 21. September 1943 unterstrich Churchill
den Unterschied zwischen der italienischen Kapitulation und derjenigen,
die Deutschland zugedacht war. Er führte aus:
“As the Armies of the British Empire and the United States march
forward in I t a I y as we shall march, the Italian people will be rescued
from their state of servitude and degradation, and will be enabled in due course to regain their rightful place among the free democracies of the modern world.
I cannot touch upon the matter of Italy without exposing myself to the
question, which I shall be most properly asked, Would you apply this line of argument to the G e r m a n people? I say, The case is different.”
Offenbar ging unter den Alliierten auch nach der italienischen Kapitulation und nach Kriegseintritt Italiens an der Seite der Alliierten der Streit um die Auslegung des Begriffes unconditional surrender weiter. Viscount C r a n b o r n e erklärte vor dem Oberhaus im September 1943:
“The question whether the terms imposed are dishonourable or not
depends upon the terms themselves. It was never the intention, of the Allies to impose intolerable terms upon the people of I t a I y and they have not in fact done so. The fact that General Eisenhower used the words honourable capitulation shows, I thi nk, that in his view the words mean the same thing.
There is no doubt that Marshal Badoglio himself realizes this because at present he is doing all he can to assist the Allies to drive out the Germans. The purpose of asking for unconditional surrender or for honourable capitulation, whicliever term is preferred, was of course to ensure that all facilities should be made available to the Allies to defeat Germany The phrase unconditional surrender does not mean dishonourable, capitulation. The two phrases un

1701 – König in Preußen

Friedrich I. von Preußen
Friedrich I. (Preußen) König in Preußen und Kurfürst von Brandenburg

Die Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg zum König Friedrich I. in Preußen fand am 18. Januar 1701 in Form einer Selbstkrönung statt. Möglich war sie dem Kurfürsten als souveräner Herzog in Preußen. Er krönte sich in Königsberg, der Hauptstadt des Herzogtums Preußen, das dadurch zum Königreich Preußen wurde.

Anton von Werner: Krönung Friedrichs I., Historien-Wandgemälde (1887) in der 1945 zerstörten Ruhmeshalle Berlin

Salbung Friedrichs I. durch zwei evangelische Bischöfe nach erfolgter Krönung, Königsberg 1701.
Durch die Rangerhöhung gelang es dem Kurfürsten von Brandenburg, die von ihm in Personalunion regierten, weit verstreuten Territorien des entstehenden Brandenburg-preußischen Staates mit größerer Autorität nach außen zu vertreten und innerlich zu einen. Der Königstitel war auf das Herzogtum Preußen begrenzt, das außerhalb des Heiligen Römischen Reiches lag; innerhalb der Reichsgrenzen war der Königstitel dem Rex Romanorum, im 18. Jahrhundert der Kaiser oder sein designierter Nachfolger, sowie dem König von Böhmen vorbehalten. Es hatte schwieriger diplomatischer Bemühungen Friedrichs III. mit Kaiser Leopold I. bedurft, um vertraglich von ihm die Anerkennung der Königswürde der brandenburgischen Hohenzollern im Reich und international zu erreichen.

Die Entscheidung zugunsten Friedrichs fiel nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines drohenden europaweiten Krieges infolge der anstehenden spanischen Erbfolgefrage.

Da Preußen 1466 in das polnische Preußen Königlichen Anteils und das spätere Herzogtum geteilt war, hatte sich der Titel nur von Herzog in Preußen zu König in Preußen ändern können. Die Standeserhöhung berührte weder die Bestimmungen im Vertrag von Bromberg noch die rechtliche Stellung des Königs von Polen im Preußen Königlichen Anteils.

Das Massaker der Polen an den Deutschen in Bromberg
Bromberg: Das Massaker der Polen an den Deutschen in Bromberg
Quelle: Wikipedia

Preußen ein kurzer Überblick

1133 – 1324 regierten die Askanier in Brandenburg. Von 1324-1373 folgten die Wittelsbacher und daraufhin dann die Luxemburger 1373 – 1415, bis dann endgültig die Regierung an das Haus der Hohenzollern überging.

Einige wichtige Daten aus der Brandenburgische Geschichte, die für die Erwerbung Preußens wichtig sind.

1410 wurde die Kraft des Deutschen Ordens mit der Schlacht bei Tannenberg gebrochen. Markgraf Albrecht von Anspach, ein Enkel von Albrecht Achills, wird 1511 Hochmeister des Deutschen Ordens und Lehnsträger von Polen.

1525 mit dem Vertrag zu Krakau wird Albrecht mit der Krone Polens belehnt, unter der das deutsche Ordensland zum weltlichen Herzogtum umgewandelt wird. Joachim II. Kurfürst von Brandenburg wird 1569 an dem Herzogtum mitbelehnt.

Joachim Friedrich von Brandenburg erhält 1603 die Regentschaft, nachdem der letzte Herzog Albrecht geistesschwach wurde.
Johann Sigismund von Brandenburg wird 1611 mit Preußen belehnt.
Als der geisteschwache Herzog 1618 stirbt, ist Preußen mit Brandenburg dauerhaft vereint.
Friedrich Wilhelm von Brandenburg (der Große Kurfürst) wird 1641 mit Preußen belehnt.

Mit dem Vertrag zu Oliva (Frieden zu Oliva) am 03.05.1660 wurden die Verträge von Wehlau und Labiau 1656 und 1657 bestätigt. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, wurde vom Kaiser Leopold I., König Karl XI. von Schweden und König Johann II. Kasimir von Polen-Litauen als souveräner Herzog von Preußen anerkannt und war somit kein Lehnsträger Polens mehr. Einen weiteren Akt der Souveränität vollzog Kurfürst Friedrich III. am 18.01.1701, in dem er sich selbst in Königsberg zum König in Preußen gekrönt hatte. Das Herzogtum Preußen lag außerhalb des Gebiets vom Heilig Römischen Reich Deutscher Nationen (HRRDN).

1719 wurde in Preußen die Leibeigenschaft aufgehoben, 1738 Misshandlungen verboten und 1740 wurde die Tortur aufgehoben. 1746 wurde vom Kaiser das allgemeine Privilegium de non appellando an Preußen verliehen, dass die Losmachung der preußischen Gerichte vom Reichskammergericht des HRRDN mit seinem römischen Recht beinhaltete.

Der preußische Großkanzler Cocceji arbeitet im Auftrag des Königs 1749 -1751 den Entwurf eines corpus juris Fredericiani in 2 Teilen aus, nur ein Teil erhielt Gesetzeskraft. 1755 starb Cocceji und die Reform ruhte bis 1780 als dann Carmer den Auftrag erhielt. 1772 mit der ersten Teilung Polens wurde Westpreußen dazu erworben. 1791 wurde das Werk von Carmer fertiggestellt und als Gesetzbuch für die Preußischen Staaten, mit Gesetzeskraft zum 01.06.1792, publiziert. Mancherlei Strömungen bei Hofe führten zur Suspension der Einführung und zur Wiederaufnahme der Arbeit. Die erneute Einführung fand am 5.2.1794 (Gesetzeskraft 01.06.1794) mit dem Titel, „Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten“, statt.

 

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