Besatzung (Okkupation)
Mit einer Okkupation sind alle staatsregulierenden Gesetze suspendiert. Die Suspendierung ist nicht endgültig und wird mit Beendigung der Okkupation wieder aufgehoben. Auch die Souveränität der alten Staatsgewalt wird dann wieder hergestellt.
Die Okkupation ist keine privatrechtliche oder staatsrechtliche, sondern völkerrechtliche Art, die sich aus dem Kriegsrecht bestimmt.
Die gesetzmäßige Gewalt ist tatsächlich auf den Besetzenden übergegangen.
Eine Besetzung ändert auch nichts an der Staatsangehörigkeit (völkerrechtliches Indigenat der Reichsangehörigkeit). Völkerrechtlich ist nur das Außenrechtsverhältnis, der Deutsche oder die Reichsangehörigkeit entscheidend und nicht das Innenrechtsverhältnis wie Sachse, Preuße oder Bayer.
Quelle: Alex – https://t.me/Lautgedacht_Heimathland/3109
Weitere Erläuterungen hierzu siehe die Seiten: 361, 362, 363 und 364
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